Schul-ABC:
Grundsätzlich sollten Kinder erst ab der 4. Klasse nach bestandener Prüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Wenn Ihr Kind "auf eigene Verantwortung" den Schulweg mit Rad oder Roller bestreitet, achten Sie bitte auf das Tragen eines Helmes und Rücksicht auf die Fußgänger.
Abgestellte Fahrzeuge sind unbeaufsichtigt (keine Haftung für Schäden oder Diebstahl).
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