B eurlaubungen

Schul-ABC:

Beurlaubungen

... können nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern ausgesprochen werden.


Der Antrag muss rechtzeitig über den „Schulmanager“ beim Rektorat eingehen.


Beurlaubungen zur "Ferienverlängerung" werden nicht genehmigt!


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